AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden AGB dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen den Kunden und der ZAPP AG, 3076 Worb (nachstehend „ZAPP“ genannt).



1. Teilnahmebedingungen

zur Nutzung der digitalen Dienste der ZAPP

1.1   Grundsätzliche Bestimmungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kundin/dem Kunden und der ZAPP für die Benützung der Dienstleistungen der ZAPP. Unter Einbezug übergeordneter Internetpartner und lokaler Kabelfernsehnetze sowie öffentlicher Telefonverbindungen stellt ZAPP Verbindungswege für digitale Dienste zur Verfügung. Diese Dienste werden unter den Labels ZAPP MEDIA (Kabelfernsehen, -Radio), ZAPP ONLINE (Internet) und ZAPP FON (Telefonie) vermarktet.

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird im Folgenden für die Bezeichnung der Kundinnen und Kunden jeweils die männliche Form gewählt. Im Sinne der Internetterminologie ist "ZAPP" eine für die Schweiz registrierte Domain.

1.2  Internetzugang
ZAPP sichert den Internetzugang seiner Zentrale zum weltweiten Web. Dieser Zugang ist für Kunden der ZAPP-Dienste kostenlos.

Der Verbindungsaufbau vom Kunden zur ZAPP-Zentrale erfolgt über die betriebsbereite Fernsehsteckdose im lokalen Kabelfernsehnetz. Dieser Übertragungsweg ist vertraglich gesichert, die Kosten sind in den ZAPP-Angeboten enthalten.

1.3  Gebrauch der Dienste
Der Kunde entscheidet in eigener Verantwortung, welche Daten und Dateninhalte er versendet oder sich über die gebotene Transportplattform beschafft. Er tut dies immer auf eigene Rechnung und Gefahr und im Rahmen gültiger Rechtsnormen. Stellen aus dem Handeln des Kunden Dritte Forderungen an ZAPP, wird der Kunde diese befriedigen oder den Betroffenen erstatten.

1.4  Kundenverantwortung
Der Kunde kennt die Gefahren unkontrollierter Dateninhalte. Er stellt sicher, dass über seinen ZAPP - Datenanschluss keine unberechtigten Drittpersonen Daten beziehen oder versenden und er ist dafür besorgt, dass der Kinder- und Jugendschutz in seiner Umgebung vollumfänglich gewahrt bleibt.

Erkennt oder erhält der Kunde Angebote mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt, meldet er dies unverzüglich den zuständigen Amtsstellen, wenn ihm diese nicht bekannt sind, schriftlich der ZAPP.

1.5  Urheberrechte
Der ZAPP-Kunde achtet darauf, dass er in keiner Weise Urheberrechte verletzt, er trägt bei Widerhandlung alle Folgen.

1.6 Sicherheit beachten
Die ZAPP ONLINE-Datenvermittlung erfolgt im IP-Protokoll. Erhält der Kunde Passwörter oder Codes, verwahrt und verwendet er diese in eigener Verantwortung, er trägt die Folgen aus Verlust oder Missbrauch solcher Schutzmechanismen alleine.

Der Kunde übt Vorsicht im Umgang mit Kreditkartenkäufen oder dergleichen. Er tätigt Handlungen dieser Art auf eigenes Risiko und ohne jede Haftung durch ZAPP. 

Die vom Kunden benutzten Übertragungswege und Einrichtungen bilden offene Systeme. Der Kunde schützt seine Umgebung in eigener Verantwortung zum Erhalt der Daten und gegen Viren sowie unberechtigte Zugriffe. Desgleichen wird er dafür besorgt sein, dass über seinen ZAPP-Datenanschluss keine Viren, Würmer, Spams und dergleichen verbreitet oder Hard- und Software von ZAPP ONLINE oder Dritten beschädigt werden. Im Ereignisfalle übernimmt der Kunde die entstehenden Kosten und hält ZAPP jederzeit frei von Forderungen Dritter, die er zu vertreten hat.

ZAPP bietet dem Kunden Hilfestellung zum Schutze seiner User-Umgebung, sie dies in Form von Informationen und Vorschlägen oder im Auftrag des Kunden durch den Einsatz geeigneter Schutzeinrichtungen

1.7  Datenschutz
ZAPP sichert dem Kunden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz persönlicher Daten zu. Der Kunde ermächtigt ZAPP aber ausdrücklich, diese soweit zu verwenden als dies die ordnungsgemässe Führung der Digitaldienste erfordert

1.8  Funktionsgarantie
ZAPP strebt für die Digitaldienste grösste Betriebssicherheit der Übertragungseinrichtungen an, hat jedoch auf übergeordnete Verbindungswege wie auch auf die Umgebung des Kunden keinen Einfluss und kann unterbruchsfreien Betrieb nicht garantieren. Signalqualität und Übertragungsgeschwindigkeit werden ebenso durch Einrichtungen und Mass-nahmen Dritter beeinflusst, was der Kunde in seinem Verhalten berücksichtigt. Der Kunde erhebt zu keiner Zeit den Anspruch auf garantierte Datenübertragung und verzichtet in jedem Falle auf Forderungen zum Ersatz von Schaden, welcher aus Betriebsunterbrüchen, Datenverlust oder fehlerhafter Datenvermittlung entstanden sein könnte.

1.9  Private Installationen
Bereitstellung und Betrieb der Datenverbindungen ab Modem oder Router bei der TV-Steckdose sind Sache des Kunden. Er achtet darauf, dass diese keine Störungen verursachen oder durch lokale Störquellen nicht selber beeinflusst werden. Der Weiterzug von Datenverbindungen in Räume Dritter ist nicht gestattet.

Im Auftrag des Kunden und im Störungsfalle überprüft ZAPP die Funktionsfähigkeit privater Installationen und Datenverbindung im Anschluss an den regulären Hausanschluss und am Kundenmodem. Die Installationen sind Sache des Hausbesitzers, Datenverbindungen solche des Kunden, was ZAPP jederzeit zu respektieren hat. Ist der Kunde Mieter in der Liegenschaft, regelt er die Sache mit dem Hauseigentümer nach seinem Ermessen.

1.10  ZAPP ONLINE -  Internet
ZAPP bietet allen Interessenten komfortablen Zugang zu weltweiten Internetdiensten und verbindet alle ZAPP-Kunden direkt über das Kabelfernsehnetz. Die Installation eines Zugriffschutzes (Firewall) durch den Kunden wird dringend empfohlen.

1.11  Verbindungswege
Optimalen Internetzugang bietet die Fernsehsteckdose im Kabelfernsehnetz. Dies setzt voraus, dass der Kunde am Kabelfernsehen abonniert ist. Alternativ ist der Internetzugang über die Telefonleitung (Tel-Line) möglich, speziell geeignet als redundante Notlösung im Störungsfall.

Der Kunde ist frei in seinen Entscheidungen. Er bestimmt auch seine eigene Umgebung und ist besorgt, dass seine Geräte sich zum Verbindungsaufbau eignen und mit der ZAPP-Zentrale stets kompatibel sind.

1.12 ONLINE Zugang
Der ZAPP-Internetzugang entspricht einer marktgerechten ONLINE-Verbindung. Wird der Kunden-PC nicht abgeschaltet, ist jederzeit und spontan ein Zugriff ins Internet möglich.

1.13 IP-Adresse
Jedem Kunden stehen abonnementsweise bis zu 4 IP-Adressen zur Verfügung.


1.14 Kunden-Domain
Kunden mit eigenem Internetauftritt (Homepage) erhalten eine dem gewählten Abonnement entsprechende Kundendomain. Subdomains sind kostenlos, bei registrierten Domains bezahlt der Kunde die Registrationsgebühr der Switch in Zürich direkt.

1.15 Re-Selling
Der Betrieb einer kundeneigenen IP-Plattform mit eigenem Kundenstamm (Resellererlaubnis) wird von Fall zu Fall mit dem Kunden vereinbart.

1.16 E-Mail
Der ZAPP-Kunde erhält seinem Abonnement entsprechend eine Anzahl E-Mail Adressen kostenfrei. Er trifft alle Mass-nahmen gegen Missbrauch und Fremdeinwirkung jeglicher Art in eigener Verantwortung.

Die Anzahl E-Mail Adressen ist unbeschränkt, ZAPP verrechnet für den Mehrbedarf einen Zuschlag nach Tarif.

E-Mails können aus welchen Gründen auch immer verloren gehen. Der Kunde sichert erhaltene oder versandte E-Mails in eigener Verantwortung und verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Regress an ZAPP im Verlustfalle.

1.17 Web-Mail
ZAPP-Kunden erhalten weltweit Zugriff auf ihre E-Mail Briefkasten. Ungeachtet des jeweiligen Standortes können über einen beliebigen Internetzugang über das eigene E-Mail-Konto Briefe versandt und empfangen werden. Diese lassen sich zuhause weiter bearbeiten.

1.18 Serverplatz
Zur Aufschaltung einer kundeneigenen Homepage steht dem Kunden kostenfrei Platz auf dem zentralen Web-Server zur Verfügung. Er erhält zur Betreuung seiner Daten FTP-Zugang zum Server, gesichert durch sein persönliches Log-IN.

Bei grösseren Bildinhalten oder einer umfangreichen Homepage des Kunden kann ein erweiterter Serverplatz not-wendig sein. ZAPP begrenzt den Serverplatz des Kunden nicht, sondern erweitert das Kundenprofil nach dem maximal festgestellten Bedarf stillschweigend, dies gegen Verrechnung einer Erweiterungsgebühr nach Tarif.

Jede widerrechtliche Benutzung durch den Kunden oder Dritte berechtigt ZAPP zur unverzüglichen Blockierung des Serverplatzes bei gleichzeitiger Meldung an die zuständigen Polizeiorgane.

Der Kunde hält und aktualisiert eine Save-Version seiner Homepage auf eigenen Datenträgern, damit im Verlustfalle eine schnelle Wiederherstellung gewährleistet wird.

1.19 IP-Privat Range
Dieser Adressbereich wird ZAPP-intern generiert und erlaubt den preisgünstigen Internetzugang. Der Kunden-PC ist aus dem Internet nicht direkt erreichbar, was eine gewisse Zugriffssicherheit bedeutet.

1.20 Kundenprofil
ZAPP erstellt und führt für jeden Kunden ein Profil der aktuell bezogenen und rechnungspflichtig benutzten Internet-Dienstleistungen. Dieses wird zum Abonnementsbeginn erstmals erstellt und dem Kunden übergeben. Ohne anders lautende Mitteilung des Kunden innert 10 Tagen wird sein Profil zusammen mit den hier vorliegenden Teilnahmebestimmungen ohne gegenseitige Unterschrift zur verbindlichen Abonnementsvereinbarung.


1.21 Kabelmodem
Zur Aufnahme der Verbindung über die ZAPP-Zentrale ins Internet benötigt der Kunde ein Kabelmodem, welches den funktionalen und technischen Anforderungen der ZAPP Internetplattform entspricht. ZAPP stellt im Regelfalle dem Kunden kostenlos ein vorkonfiguriertes Kabelmodem leihweise zur Verfügung.

1.22 ZAPP-Leihmodem
Das dem Kunden zu treuen Händen leihweise abgegebene Kabelmodem ist und bleibt Eigentum von ZAPP. Der Kunde ist für dessen Bestand und Rückgabe verantwortlich. Das dem Kunden gleichzeitig abgegebene Kabelset ist integraler Bestandteil des Leihmodems und der Leihsache.

Im Verlustfalle entspricht der Modemwert dem derzeit gültigen Verkaufspreis eines neuen Kabelmodems von ZAPP.

1.23 Kundenmodem
Besitzt oder kauft der Kunde ein geeignetes Kabelmodem, erfolgt keine Leihgabe von ZAPP. Ist im Abonnementsumfang des Kunden ein Leihmodem enthalten, reduziert sich der reguläre monatliche Abonnementspreis.

1.24 Abonnementsgebühren
Die Internet-Abonnementsgebühren enthalten keine Zeittaxierung und verstehen sich für den vom Kunden gewählten Abonnementstyp und sein Kundenprofil.

Die jeweils gültigen Abonnementsgebühren können bei ZAPP ONLINE erfragt oder über Internet abgerufen werden. ZAPP ONLINE kann sie jederzeit neuen Verhältnissen anpassen und auf neue Angebote und Dienstleistungen erweitern, aber rückwirkende Änderungen sind nicht möglich.

Die Abonnementsgebühren verstehen sich stets netto. Gesetzliche Abgaben, Verwertungsrechte, Mehrwertsteuern und dergleichen werden vom Kunden zusätzlich übernommen.

Bezieht der Kunde kostenpflichtige Daten und Inhalte, hat er diese direkt zu bezahlen oder ZAPP zu erstatten.

1.25 Hausinstallation
Fehlerhafte Hausinstallationen können den Internetzugang im ganzen Quartier verunmöglichen. Bis die Fehlerursache gefunden und behoben ist kann ZAPP die betreffende Liegenschaft aussperren, was für die betroffenen Kunden keinen Kündigungsgrund darstellt.

1.26 Kundenumgebung
Die im Anschluss an die Fernsehsteckdose angeschlossene Umgebung des Kunden kann im Fehlerfalle den Internetzugang im Haus oder Quartier verunmöglichen. Die Kosten der Fehlersuche und/oder Fehlerbehebung trägt der Kunde

1.27 Kundensupport
Der Kunde kann zum Aufbau seiner Nutzungsumgebung, zur Fehlersuche oder Instruktion den Kundensupport von ZAPP beanspruchen. Diesen Support organisiert ZAPP auch mit Partnerfirmen, welche sich fachlich ausweisen. Diese Hilfestellung ist kostenpflichtig, die Partnerfirmen stellen dem Kunden für ihre Aufwendungen direkt Rechnung.

Bleibt der Kunde die Support-Rechnungen schuldig, können diese Forderungen an ZAPP abgetreten werden. Der offene Betrag wird somit ZAPP geschuldet. Es gelten die vorliegenden Bestimmungen von ZAPP bei Zahlungsverzug.


2.  Allgemeine Bestimmungen

2.1  Abonnementsbeginn
Das Abonnement entsteht mit der Freischaltung der Kundenverbindung stillschweigend. Der angebrochene Monat ist kostenfrei.

2.2  Mindestdauer
Die Mindestlaufdauer beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufdauer gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

2.3  Abonnementsänderung
Unter Beachtung der gültigen Mindestdauer kann der ZAPP-Kunde sein Abonnement jederzeit neuen Bedürfnissen anpassen. ZAPP mutiert demgemäss das bestehende Abonnement und erstellt dem Kunden sein neues Profil.

2.4  Gebühren
Die Abonnementsgebühren werden dem Kunden seinem Abonnementstyp und Kundenprofil entsprechenden, quartalsweise in Rechnung gestellt. Fällt der Abonnementsbeginn nicht mit einem Quartalsanfang zusammen, stellt ZAPP eine entsprechende Rechnung pro rata. Bei Tarifänderungen gelten die neuen Ansätze ohne weitere Mitteilung an den Abonnenten.

2.5  Depothinterlage
Mit der ersten Zahlung bei Vertragsabschluss ist bei Bezug eines Leihmodems eine Depothinterlage gemäss Tarif zu leisten. Diese bleibt bis zur ordnungsgemässen Vertragsauflösung hinterlegt.

2.6  Gebührenpflicht
Grundsätzlich bezahlt der Kunde die Abonnementsgebühren für drei Monate im Voraus, jedoch spätestens bis am letzten Tag des ersten Monats. Mit der Rechnung erhält der Kunde einen Einzahlungsschein, ausgestellt auf die ZAPP-Bankverbindung. Wählt der Kunde andere Zahlungswege oder -Mittel trägt er die daraus entstehenden Kosten.

Verzichtet der Kunde für eine kürzere oder längere Dauer auf die Benutzung der abonnierten Dienste, entbindet dies den Kunden jedoch nicht von der vollständigen Bezahlung vereinbarter Abonnementsgebühren und Kosten.

Wird die Benutzung des Abonnements durch den Kunden aus einem Grunde, den ZAPP nicht zu vertreten hat, unmöglich, ist dies ohne Einfluss auf die Gebührenpflicht aus dem bestehenden Abonnement. Der Kunde kann aber sein Kündigungsrecht wahrnehmen und damit weitere Abonnementsgebühren vermeiden

2.7  Zahlungsverzug
Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden vom Abonnenten ein Verzugszins von 8% p.a. und Mahnspesen von mind. Fr. 8.--  pro Mahnung geschuldet.

Unterlässt der Kunde die Bezahlung erneut, kann ZAPP den Internetzugriff auf Kosten des Kunden stillschweigend unterbrechen und das Abonnement des Kunden auflösen.

Im Falle einer Unterbrechung infolge Verzuges des Kunden werden alle aus dem Abonnement offenen Forderungen samt Kosten des Vollzuges sofort zur Zahlung fällig.

2.8  Gebührenverfall
Bei Vertragsauflösung werden keine Grundgebühren zurückerstattet. Zuviel bezahlte monatliche Abonnementsgebühren werden pro rata abgerechnet und zusammen mit einer allfälligen Depothinterlage dem Abonnenten zurückbezahlt. Offene Forderungen der ZAPP können mit Guthaben des Abonnenten verrechnet werden.

2.9  Haftung
ZAPP betreibt die Internetplattform in Zusammenarbeit mit Dritten. Technische Pannen, menschliches Versagen und Ereignisse höherer Gewalt sind nie ganz auszuschliessen.

Der Kunde entbindet ZAPP ausdrücklich von jeglicher Haftung, sei dies bezüglich der Verfügbarkeit der Dienste, Einflüssen von aussen, dem Datenverlust, Maschinenversagen, Stromausfall wie aus Fehlmanipulationen Beteiligter oder anderen Ursachen.

2.10  Empfangsstörungen
Bei Störungen im Verbindungsaufbau oder der Datenvermittlung ist der Störungsdienst der ZAPP zu benachrichtigen.
Die Fehlerbehebung bei innerhalb der ZAPP gehörenden Anlageteilen ist für den Abonnenten kostenlos. Empfangsstörungen berechtigen den Abonnenten nicht zum Rückbehalt oder zur Kürzung vertraglich vereinbarter Leistungen und Gebühren.

Die Ursache einer Störung kann sich auch innerhalb privater Installationen und in der Umgebung des Kunden befinden oder in einer Fehlmanipulation zu suchen sein. ZAPP prüft kostenfrei die Übertragung bis und mit Kundenmodem, nicht jedoch die daran angeschlossenen Geräte und Installationen des Kunden, welche von diesem alleine betriebsbereit gehalten werden.

2.11 Systemänderungen
Innovationen, neue Regeln und Vorschriften und Massnahmen von Behörden können Systemveränderungen an der ZAPP-Internetplattform bewirken.

ZAPP wird den Kunden rechtzeitig über Massnahmen, die seine Kundenumgebung betreffen können, informieren. Es ist Sache des Kunden, die Parameter seines Internetzugangs in seinem Umfeld zeit- und sachgerecht anzupassen.

2.12  Regeländerungen
ZAPP wird der jeweiligen Situation entsprechend vorstehende AGB erweitern oder verändern, die Leistungsinhalte der Abonnementstypen mit Neuerungen angleichen und Tarife anpassen.

2.13  Verbindlichkeit
Mit der Teilnahme des Kunden an den ZAPP-Digitaldiensten anerkennt der Kunde vorbehaltlos die vorstehenden Regeln in der jeweils gültigen und im Internet publizierten Fassung als Grundlage gegenseitiger Verbindlichkeiten.

2.14  Anmerkung
ZAPP setzt sich für eine rechtlich und ethisch saubere Nutzung des Internets ein. Stellt ZAPP offensichtlichen Missbrauch durch einen Kunden fest, wird dessen Zugang bis zur Klärung der Sache sofort und stillschweigend unterbrochen, eine Publikation im Internet oder Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörde bleibt vorbehalten

2.15  Gerichtsstand
Alle Vereinbarungen zwischen den Kunden und der ZAPP unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtstand ist der Sitz der ZAPP. Sie ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen. Zwingende Gerichtstände bleiben vorbehalten.

Stand: 10. Juni 2009